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Die Einstufung in PflegestufenDie Entscheidung über die Pflegestufe wird recht bürokratisch getroffen. Bei der Entscheidung über die Pflegestufe wird sehr viel Wert darauf gelegt, wie viele Minuten täglich pflegerische Hilfen in Anspruch genommen werden müssen. Dabei werden vor allem Zeiten anerkannt, die für Körperpflege, Toilettengänge, Kleiden, die Nahrungsaufnahme und die Begleitung zu diesen Tätigkeiten ("Grundpflege") benötigt werden.
Hier die Pflegestufen in einer kurzen und knappen Erläuterung: Pflegestufe 0 Als Pflegestufe 0 wird der Pflegeumfang bezeichnet, für den weniger Zeitaufwand nötig ist als für Pflegestufe I. Eine genaue gesetzliche Regelung gibt es nicht, aber die Seniorensitz Luhmühle GmbH bietet auch für eine Pflegestufe 0 Leistungen an. Dies entspricht einer einfachen Unterstützung im Haushalt und leichten täglichen Pflegearbeiten.
Pflegstufe I Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Pflegestufe II Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.
Pflegestufe III Die "Schwerstpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). |
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Alten- und Pflegeheim |
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